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Fall 28 - Umweltgruppe Cottbus gegen Landratsamt Görlitz
Bericht von Frank Mattiaschk:

Letzte Woche war ich als Zuschauer beim Gerichtsprozess bez. Akteneinsicht Urwald Weißwasser beim Verwaltungsgericht Dresden. Der Prozess ging Umweltgruppe Cottbus gegen Landratsamt Görlitz. Vattenfall war beigeladen. Allerdings, das Landratsamt scheint keine eigene Meinung zu haben, sondern in den angesprochenen Punkten der Meinung von Vattenfall zu folgen und mit Vattenfall zusammenzuarbeiten. Vor Ort waren ein Anwalt des Landkreises Görlitz, ein Artenschutzmitarbeiter des Landkreises und eine Anwältin von Vattenfall. Die Umweltgruppe wurde durch einen Anwalt (Dirk Teßmer) und ein Vorstandsmitglied (René Schuster) vertreten.

Vattenfall hat eine Woche vor dem Prozess diesen noch mit Formalien platzen lassen wollen. Das Gericht ging darauf nicht ein. Vielmehr rügte es das Landratsamt, dass die Ablehnung der Herausgabe der Umweltdaten 2012 nur per Email geschah. Dafür ist ein Ablehnungsbescheid notwendig. Dort hätten konkret auch die Namen der Unterlagen dringestanden, die nicht herausgegeben werden.

So kamen die Namen der Unterlagen erst in den zweieinhalb Stunden des Gerichtsprozesses langsam zum Vorschein. Nicht für alle Genehmigungen liegen Anträge von Vattenfall vor, denn das Landratsamt hat sich z.T. mit Power-Point-Vorträgen zufrieden gegeben. Die Frage, wie sie da ihrer Kontrollpflicht nachkommen wollen, haben sie nicht beantwortet.

Übrigens hatte der Landkreis auch Unterlagen an das Gericht gegeben. Der Anwalt der Umweltgruppe Cottbus durfte da aber nicht reinschauen.

Weiterhin hat das Landratsamt nicht alle Unterlagen, da die Zuständigkeit von einer Landesstelle auf das Landratsamt wechselte. Nun, auch hier die Frage, wie das Landratsamt dann richtig arbeiten will. Und warum die Unterlagen nicht von einer zur anderen Behörde übergeben wurden.

Das Gericht folgte nicht der Ansicht von Vattenfall, dass Artenlisten urheberrechtlich geschützt sind. Der Anwalt der Umweltgruppe Cottbus verwies auch noch auf das öffentliche Interesse, falls das Gericht dem Urheberrechtsschutz gefolgt wäre.

Es ging auch noch um die Frage, was hier das Erstveröffentlichungsrecht bedeutet.

Das Gericht entschied für die Umweltgruppe Cottbus in allen Punkten bis auf einen. Die Koordinaten der Fledermauskästen können geschwärzt werden. Vattenfall hat Angst, dass diese zerstört werden. Das Gericht konnte dem in der Verhandlung noch nicht folgen, denn die Umweltgruppe verfolgt mit seiner Satzung den Naturschutz und hat ein Interesse am Schutz der Fledermäuse. Da müsste dann in die Begründung des Urteils geschaut werden.