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Fall 23 - Wer trägt die Kosten der Verockerung – Pokern zwischen Bund und Ländern
Die Sanierung der vor der deutschen Wiedervereinigung verursachten Bergbauflächen in der Lausitz wird bekanntlich vom Steuerzahler finanziert. Alle fünf Jahre legen die Bundesrepublik und die betroffenen Bundesländer in einem Verwaltungsabkommen fest, wer wie viel bezahlt. Nun streben die Länder ein sechstes Abkommen für die Jahre ab 2018 an, doch die Verhandlungen stocken. Das Bundesfinanzministerium als Eigentümer der Sanierungsgesellschaft LMBV versucht, sich aus der Finanzierung aller Maßnahmen zurückzuziehen, die es nicht als bergrechtliche Verpflichtungen ansieht. In der Sitzung des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses am 14. April wird es unter Tagesordnungspunkt 6 um diese Frage gehen. Den Mitgliedern wurde ein Entwurf für eine Erklärung zugesandt, in der das Problem folgendermaßen beschrieben wird: „Besonderes hervorzuheben ist das Ziel der Wiederherstellung eines sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushaltes in der Lausitz, wobei dabei die Themen Gefahrenabwehr Grundwasserwiederanstieg, Herstellung der Tagebauseen und Qualitätsbeeinträchtigungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer (u.a.
Eisenhydroxid; Sulfat) eine herausragende Rolle spielen. Nicht zu vergessen sind aber auch die immer noch 20.700 ha gesperrter Flächen (u.a. land- und forstwirtschaftliche Betriebsflächen) allein in der brandenburgischen Lausitz, die nach und nach einer Wiedernutzbarmachung zugeführt werden müssen.“ Das Anfang der 1990er Jahre formulierte Sanierungsziel eines „sich selbst regulierenden Wasserhaushaltes“ muss inzwischen jedem wie eine Satire vorkommen, der weiß, für wie viele Jahrzehnte allein die Eisenfracht in Grundwasser und Flüssen noch vom Menschen gesteuert werden muss, um den Schaden wenigstens zu begrenzen. Mit Sicherheit hat das Bundesfinanzministerium bei den ersten Verwaltungsabkommen noch an einen überschaubaren Gesamtzeitraum geglaubt. Damals hatten ja auch die Wasserwirtschaftler und Bergingenieure ausreichend Optimismus verbreitet, dass man die Löcher nur schnell genug von oben fluten müsse, um eine intakte und vielfältig nutzbare Seenlandschaft zu erhalten. Viele Folgeprobleme für den Wasserhaushalt wurden erst später schrittweise erkannt oder eingestanden. Und vor „selbst regulierend“ das Wort „weitgehend“ eingefügt, ohne dass der Satz damit realistischer geworden wäre.

Dass die bergrechtliche Verpflichtung beim Wasserhaushalt nicht mehr greifen würde, ist durchaus umstritten. Allerdings hatte sich der Bund dazu im Jahr 2012 ein teures Rechtsgutachten schreiben lassen, auf das er sich nun offensichtlich stützt. Man könnte zwar meinen, die Kostenverteilung zwischen dem einen (Bund) und dem anderen Steuerzahler (Land) könnte dem Bürger fast egal sein. Aber die Pflichten eines Bergbaubetriebes oder seines Rechtsnachfolgers einzudampfen, wäre zugleich auch ein fatales Beispiel für den privatisierten Bergbau, wo dem Steuerzahler vielleicht demnächst ein tschechischer Oligarch gegenübersteht.

Quelle: Lausitzer Kohlerundbrief Grüne Liga Cottbus, 2016-04-01