... obwohl alle Straßenschilder und Ortstafeln zweisprachig sind und die Verwendung der Wendischen Sprache in der Öffentlichkeit in der Lausitz rechtlich gleichberechtigen Anwendungsstatus hat, versäumen es regelmäßig alle Post- und Paketzusteller, ihre Angestellten nach Sprachkundigkeit im zweisprachigen Siedlungsgebiet der Lausitz auszuwählen und einzustellen.
Wir fordern seit nunmehr 11 Jahren, Kenntnisse der Wendischen Sprache in allen öffentlich wirksamen Bereichen des wendischen Siedlungsgebietes zum Einstellungskriterium zu erheben! Wann folgen praktische Taten nachdem die rechtlichen Grundlagen seit 25 Jahren dazu in Sachsen und Brandenburg eindeutig geregelt sind?
Den Zustelldiensten scheint das Haftungspotential nicht bewußt zu sein, schließlich ging es hier und in anderen Fällen um juristisch relevante Terminfristen!